Elterngeld(Plus) und Elternzeit

Elternzeit:

Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf Elternzeit. Der Anspruch besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Elternzeit kann in jedem Arbeitsverhältnis genommen werden.  Bei befristeten Verträgen wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen gilt das Wissenschaftszeitvertraggesetz bzw. bei Drittmittelprojekten der Vertrag zwischen Drittmittelgeber:in und TU Clausthal.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) verlängert sich die nach den Sätzen 1 und 2 „insgesamt zulässige Befristungsdauer bei der Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren um zwei Jahre je Kind“. Bei Drittmittelprojekten muss geprüft werden, ob die Vertragslaufzeit verlängert werden kann. Dies ist in der Regel im jeweiligen Vertrag niedergeschrieben. Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der oder dem Arbeitgeber:in gemeldet werden (vor der Geburt des Kindes zählt der errechnete Geburtstermin als Beginn). Bitte verwenden Sie dazu das Formular zum Beantragen der Elternzeit an der TU Clausthal.

Elterngeld:

Alle wichtigen Informationen zur Elternzeit und zum Elterngeld sind in den Broschüren vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und auf der Homepage zum ElterngeldPlus des Bundesministeriums nachzulesen. Sehr gerne können Sie sich diese auch als gedruckte Version im Familienservice abholen.

Weitere Informationen: