Mutterschutz (-gesetz)

Seit dem 01.01.2018 gilt das Mutterschaftsschutzgesetz auch für Studentinnen. Alle schwangeren Studentinnen sind verpflichtet, der Universität ihre Schwangerschaft anzuzeigen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt zur  Studienberatung  der TU Clausthal auf.

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle werdenden Mütter und beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und im Normalfall 8 Wochen nach dem tatsächlichen Entbindungstermin (bei Mehrlingsgeburten oder Frühgeburten 12 Wochen nach der Entbindung).

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