Mutterschutz (-gesetz)
Seit dem 01.01.2019 gilt das Mutterschaftsschutzgesetz auch für Studentinnen. Seit 2019 sind alle Studentinnen, die schwanger werden, verpflichtet, der Universität ihre Schwangerschaft anzuzeigen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt zum Studierendensekretariat der TU Clausthal auf.
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle werdenden Mütter und beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und im Normalfall 8 Wochen nach dem tatsächlichen Entbindungstermin (bei Mehrlingsgeburten oder Frühgeburten 12 Wochen nach der Entbindung).
Weitere wichtige Links zum Thema Mutterschutz:
- Leitfaden zum Mutterschutzgesetz
- Verwaltungshandbuch: Merkblatt zum Umgang mit Gefahrstoffen für werdende und stillende Mütter
- Familienportal