Rechtliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage bildet die EU-Richtlinie 2016/2102 der Europäischen Union (EU) über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Als Standard zur Gestaltung der barrierefreien Internetseiten wird die europäische Norm EN 301 549  genannt. Diese Norm gibt die international anerkannten Standards „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG) bezüglich des barrierefreien Internetauftritts wieder. Die WCAG definiert die Anforderungen für barrierefreies Webdesign in drei Konformitätsstufen, A, AA und AAA.  Die Stufe A entspricht einer grundlegenden Barrierefreiheit, die Stufe AA steht für ein professionelles Niveau und die Stufe AAA für Experten-Niveau. In Deutschland wird die Erreichung der Konformitätsstufe AA für Web-Angebote der Einrichtungen des öffentlichen Rechts empfohlen.  Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) regelt die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit in Niedersachsen. Damit ist eine Barrierefreiheit des Internetsauftritts im öffentlichen Dienst in Niedersachsen verpflichtend. Inhalte von Websites müssen spätestens seit dem 23. September 2020 den Anforderungen entsprechen. Für Inhalte von mobilen Anwendungen besteht ein Jahr länger Zeit. Konkrete Regelungen werden in der niedersächsischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (Niedersächsische Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - Nds. BITV) stehen.

Der Internetauftritt der Technischen Universität Clausthal wird barrierefrei gestaltet. Nach §9 b des NBGG müssen die öffentlichen Stellen eine Erklärung zur Barrierefreiheit ihrer Websites bzw. von mobilen Anwendungen veröffentlichen. In dieser Erklärung werden die umgesetzen sowie die fehlenden Elemente der Barrierefreiheit gemäß der WCAG Richtlinieaufgelistet. Die Erklärung zur Barrierefreiheit finden Sie auf der Internetseite der TU Clausthal.