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Diversity-Management

Diversity-Management (DiM) ist die strategische Gestaltung und praktische Umsetzung des Umgangs mit Vielfalt und Chancengleichheit. Diversity Management steht für die Berücksichtigung und Integration der Vielfalt aller Menschen, sowie die Förderung des Reichtums an Fähigkeiten und Potenzialen, der sich aus dieser Vielfalt ergibt.

Diversity ist das englische Wort für Diversität. Als gleichwertige Begriffe werden häufig Vielfalt und Heterogenität verwendet.

Seinen Ursprung hat das Diversity Management in der Wirtschaft. Das Ziel ist es, Instrumente zur erfolgreichen Integration unterschiedlichster Zielgruppen, zu schaffen. Im Vordergrund stehen dabei die Marktorientierung und Innovationsfähigkeit, die durch die Entscheidungs- und Leitungsprozesse heterogener Teams erzielt werden sollen.

Diversity-Management an einer Hochschule ist ein strategischer Ansatz, der eine Veränderung der Hochschulkultur mit sich bringt und dabei gesellschafts- und hochschulpolitische Entwicklungen, die strategische Planung und eine sinnvolle Umsetzung miteinander kombiniert. Innovation und Exzellenz können nur dann entstehen, wenn Heterogenität anerkannt und wertgeschätzt wird. Unter dem Aspekt werden verschiedene Angebote für die Lehre, das Studium, die Forschung sowie die Personalentwicklung konzipiert.

Eine besondere Herausforderung für eine Hochschule ist die Heterogenität der Studierenden. Daher ist die Gestaltung studentischer Verschiedenheit und die Gewährleistung der Chancengleichheit zu einer Kernaufgabe der Hochschulentwicklung geworden.

Die wichtigsten Bereiche des Diversity-Managements einer Hochschule sind:

  • Studium und Lehre
  • Forschung
  • Personalentwicklung
  • Barrierefreiheit (Gebäude sowie Internetauftritt)

Bezüglich Vielfalt gilt es verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) spricht das Diskriminierungsverbot in Bezug auf Geschlecht, Ethnie, Alter und Behinderung sowie sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauungen aus. An einer Hochschule spielen folgende Diversity-Dimensionen die größte Rolle: Geschlecht (bzw. geschlechtliche Identität), ethnische Herkunft (Migrationshintergrund), sozialer Hintergrund, Behinderung und Alter.

Die TU Clausthal sieht die Vielfalt und Heterogenität ihrer Studierenden und Beschäftigten als Bereicherung für die Hochschule an, welches ein großes innovatives Potential darstellt. Die TU Clausthal fördert diese Vielfalt und stärkt gleichzeitig die Chancengleichheit all ihrer Angehörigen. Diversity-Aspekte werden in alle strategischen Entscheidungen der TU-Clausthal einbezogen.

Vielfalt ist der Weg!

Unser Verständnis von Vielfalt

Die TU Clausthal ist durch die Vielfalt ihrer Angehörigen geprägt. Um diese gelebte Diversität weiterzuentwickeln und in einem ganzheitlichen Konzept zur systematischen Umsetzung der Chancengleichheit aufzunehmen, hat sich die TU Clausthal im Jahr 2020 erfolgreich um die Teilnahme an dem Diversity-Audit „Vielfalt gestalten“ des Stifterverbandes beworben.

Eine der zentralen Maßnahmen im Audit ist die Erarbeitung der Diversitätsstrategie der Universität.

Ein Entwurf zur Diversitätsstrategie wurde durch den Lenkungskreis des Diversity-Audits erarbeitet. Der abgestimmte Entwurf wurde am  08.07.2022 der Senatskommission für Gleichstellung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Senatskommission empfahl dem Senat, die Diversitätsstrategie zustimmend zur Kenntnis zu nehmen (einstimmiger Beschluss). Die Diversitätsstrategie war Gegenstand der Präsidiumssitzung am 12.07.2022. Der Senat nahm die Diversitätsstrategie der TU Clausthal in seiner Sitzung am 19.07.2022 zustimmend zur Kenntnis (einstimmiger Beschluss).

Diversitätsstrategie der TU Clausthal

Diversity Audit “Vielfalt gestalten”

Für die TU Clausthal ist die Gewährleistung der Chancengleichheit aller Angehörigen ein wesentliches Ziel, welches durch die Implementierung des Diversity-Managements praktisch erfüllt wird. Die TU Clausthal ist durch die Vielfalt ihrer Angehörigen geprägt. Um diese gelebte Diversität weiterzuentwickeln und in einem ganzheitlichen Konzept zur systematischen Umsetzung der Chancengleichheit aufzunehmen, hat sich die TU Clausthal für die Teilnahme an dem Diversity-Audit „Vielfalt gestalten“ des Stifterverbandes beworben und wurde im Juli 2020 angenommen.

Der Auditierungsprozess wurde nach ca. 2,5 Jahren erfolgreich beendet. Am 14. Februar 2023 hat die TU Clausthal die Zertifikatsurkunde im Rahmen des abschließenden Diversity-Forums in Berlin überreicht bekommen. 

Die Pressemitteilung dazu finden Sie unter folgendem Link

Im Rahmen des Diversity-Audits wurde die Diversitätsstrategie der TU Clausthal erarbeitet.

Das Zertifikat gilt für drei Jahre und läuft im Jahr 2026 aus. Um die erreichten Fortschritte nachhaltig weiterzuentwickeln und die begonnenen Prozesse konsequent fortzuführen, hat das Präsidium beschlossen, ein Re-Audit-Verfahren einzuleiten. In diesem Rahmen möchten wir gemeinsam die bisherigen Entwicklungen reflektieren und die nächsten strategischen Schritte für die Zukunft der TU Clausthal gestalten. Am 12. November 2026 ist die ganztägige Re-Audit-Begutachtung mit Vertreter:innen des Stifterverbandes sowie die Auditor:innen unsere Universität geplant. 

Die zentrale Maßnahme im Re-Audit ist die Erarbeitung des Schutz- und Handlungskonzeptes gegen Diskriminierung und sexuelle Belästigung, die in einem partizipativem Prozess mit dem Lenkungskreis des Diversity-Audits erarbeitet wird.

Der Lenkungskreis des Diversity-Audits umfasst die Diversity-Akteur:innen unserer Universität:

  • Astrid Abel (Leitung des Internationalen Zentrums Clausthal)
  • Katrin Balthaus (Zentrale Studienberatung und Beauftragte für Studierende mit chronischer Erkrankung oder Beeinträchtigungen)
  • Thomas Bravin (Personalrat)
  • Nina Bredereck (Referentin für Internationales und Chancengleichheit, Leitung des Re-Audits an der TU Clausthal)
  • Dr. Heike Dieckmann und Andrea Hagemann (Referentinnen Studium und Lehre)
  • Carina Engelhardt (Inklusionsbeauftragte der TU Clausthal)
  • Tim Goldbach (Schwerbehindertenvertretung der TU Clausthal)
  • Andrea Kleinewig (Leitung des Personaldezernats)
  • Dr. Arne Langhoff (Schwerbehindertenvertretung der TU Clausthal)
  • Dr. Jacqueline Leßig-Owlanj (Leitung Graduiertenakademie)
  • Dr.-Ing. Natalia Schaffel-Mancini (Zentrale Gleichstellung- und Diversity-Beauftragte der TU Clausthal)
  • Prof. Dr. Heike Schenk-Mathes (Vertretung Professor:innen)
  • Janine Schütz (Stabstelle Organisationsentwicklung)
  • Dr.-Ing. Sebastian Sdrenka (Leitung Sportinstitut)
  • Hosea Simanjuntak (Studierendenvertretung und Internationales)
  • Alexandra Springer (Referentin des hauptamtlichen Vizepräsidenten, Leitung Stabstelle Organisationsentwicklung)
  • Prof. Dr. rer. nat. Thomas Ulrich (Vizepräsident für Internationales und Chancengleichheit)

Barrierefreiheit bedeutet einen umfassenden Zugang und Chancen zur uneingeschränkten Nutzung aller gestalteten Lebensbereiche.

Barrierefreiheit wird in § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) definiert:

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“

Die TU Clausthal erweitert für ihre Angehörigen und Interessent:innen den digitalen Auftritt sowie die barrierefreien Zugänge zu den Einrichtungen.

Bauliche Barrierefreiheit

Barrierefreiheit heißt in diesem Fall, dass Gebäude der Universität so gestaltet werden, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Barrierefreie Infrastruktur bedeutet, dass nicht nur Stufen, sondern auch ein Aufzug oder eine Rampe als rollstuhlgerechte (kinderwagengerechte) Alternative zur Verfügung stehen. Die TU Clausthal überprüft bei allen künftigen Bauvorhaben den Zugang zu den Gebäuden barrierefrei zu gestalten und setzt dies nach Möglichkeiten um.

Digitale Barrierefreiheit

Die Digitalisierung aller Lebensbereiche schreitet rasant voran. Damit gewinnt auch das Thema der Barrierefreiheit im Internet zunehmend an Bedeutung. Unter dem Aspekt der Diversität und damit verbundenen Gleichbehandlung aller Menschen sollen auch die Internetinhalte möglichst für alle Zielgruppen, also auch für Personen mit Einschränkungen, barrierefrei gestaltet sein. Aus diesem Grund ist die Barrierefreiheit beim Internetauftritt bereits seit einigen Jahren Gegenstand politischer und gesellschaftlicher Diskussionen. Es besteht Einigkeit, dass vor allem die öffentlichen Stellen hier eine Vorbildfunktion übernehmen sollen. Die TU Clausthal hat die Relevanz dieses Themas frühzeitig erkannt und sich intensiv mit den Möglichkeiten der barrierefreien Gestaltung ihres digitalen Auftritts auseinandergesetzt.

Rechtliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage bildet die EU-Richtlinie 2016/2102 der Europäischen Union (EU) über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Als Standard zur Gestaltung der barrierefreien Internetseiten wird die europäische Norm EN 301 549  genannt. Diese Norm gibt die international anerkannten Standards „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG) bezüglich des barrierefreien Internetauftritts wieder. Die WCAG definiert die Anforderungen für barrierefreies Webdesign in drei Konformitätsstufen, A, AA und AAA.  Die Stufe A entspricht einer grundlegenden Barrierefreiheit, die Stufe AA steht für ein professionelles Niveau und die Stufe AAA für Experten-Niveau. In Deutschland wird die Erreichung der Konformitätsstufe AA für Web-Angebote der Einrichtungen des öffentlichen Rechts empfohlen.  Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) regelt die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit in Niedersachsen. Damit ist eine Barrierefreiheit des Internetsauftritts im öffentlichen Dienst in Niedersachsen verpflichtend. Inhalte von Websites müssen spätestens seit dem 23. September 2020 den Anforderungen entsprechen. Für Inhalte von mobilen Anwendungen besteht ein Jahr länger Zeit. Konkrete Regelungen werden in der niedersächsischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (Niedersächsische Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - Nds. BITV) stehen.

Der Internetauftritt der Technischen Universität Clausthal wird barrierefrei gestaltet. Nach §9 b des NBGG müssen die öffentlichen Stellen eine Erklärung zur Barrierefreiheit ihrer Websites bzw. von mobilen Anwendungen veröffentlichen. In dieser Erklärung werden die umgesetzen sowie die fehlenden Elemente der Barrierefreiheit gemäß der WCAG Richtlinieaufgelistet. Die Erklärung zur Barrierefreiheit finden Sie auf der Internetseite der TU Clausthal.

Barrierefreier Internetauftritt

Mit der Überführung der Webseiten in das neue Layout wird ein Großteil dieser Elemente automatisch implementiert. Darüber hinaus müssen nur die Bilder und Links mit den entsprechenden Texten hinterlegt werden. Eine Einführung dafür befindet sich im Redaktionshandbuch des Rechenzentrums sowie im Schulungshandbuch.

Ihre Anregungen und Wünsche sowie alle Fragen können Sie gerne an die E-Mail Adresse der Web AG schicken. Alle weiteren Informationen und Unterlagen zum Internetauftritt der TU Clausthal finden Sie auf der Seite des Rechenzentrums der TU Clausthal.

Die TU Clausthal stellt die Vorlesesoftware webReader von ReadSpeaker zur Verfügung, welche das laute Vorlesen von Texten auf einer Internetseite ermöglicht. Die Sprachausgabe des Textes macht die Informationen leichter verständlich, wodurch die Inhalte leichter zugänglich und besucherfreundlicher werden. Es ist für die/den Nutzer:innen nicht erforderlich, sich das Programm herunterzuladen, es kann direkt auf der Internetseite genutzt werden. Der Webreader ist auf unseren Internetseiten für die deutsche und englische Sprache aktiviert. Dieser Dienst ist auf den zentral verwalteten Internetseiten (Hauptseite der TUC, Gleichstellungsbüro und Rechenzentrum) abrufbar.

Der webReader setzt folgende Elemente der digitalen Barrierefreiheit um:

  • Die Inhalte der Internetseite werden laut vorgelesen
  • Es ist möglich, dass nur ein zuvor markierter Bereich vorgelesen wird
  • Die Inhalte können in über 50 Sprachen vorgelesen werden
  • Während der Audioausgabe des Inhaltes erfolgt ein gleichzeitiges Hervorheben der Textstelle, wodurch das Mitlesen erleichtert wird
  • Die Übersetzung eines ausgewählten Textes
  • Die Vorlesegeschwindigkeit und Lautstäke kann manuell angepasst werden
  • Die Wörterbuchfunktion ermöglicht das Nachschlagen eines Wortes
  • Die Schriftart, -größe und -farbe ist einstellbar
  • Der webReader ist vollständig über die Tastatureingaben bedienbar

Um die Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit in allen Bereichen zu erleichtern, ist nachfolgend eine Handreichung abgelegt. Diese beinhalten die wichtigsten Punkte nach den WCAG-Standards, die beim Erstellen von barrierefreien Internetseiten, Dokumenten und Formularen beachtet werden sollten. 

 

Barrierefreie Dokumente und Formulare

Die Vorgaben der BITV (BITV 2.0 und WCAG) gelten auch für Dokumente, PDF-Dateien sowie Formulare und spielen insbesondere im öffentlichen Sektor eine wichtige Rolle. Um die Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit in allen Bereichen zu erleichtern, gibt es im Folgenden eine Übersicht und zwei Handreichungen, welche die wichtigsten Punkte nach den WCAG-Standards beinhalten und beim Erstellen von barrierefreien Dokumenten und Formularen beachtet werden sollten.

Barrierefreie Dokumente 

Hier handelt es sich insbesondere um barrierefreie Word- und PDF-Dokumente. Die PDF-Dokumente sind Teil des Webauftritts und müssen zu den entsprechenden Umsetzungsfristen ebenfalls barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Ausnahmen bilden PDF-Dokumente, die vor September 2018 angelegt wurden: Sie müssen nachträglich nicht barrierefrei umgestaltet werden, es sei denn sie sind für aktive Verwaltungsverfahren notwendig.

Die 10 wichtigsten Schritte zur Erstellung der Dokumente sind:

  • das Arbeiten mit Formatvorlagen,
  • Dokumenteigenschaften benennen („Datei“ dann „Informationen“ und dann kann der Datei beispielsweise ein Dokumententitel, ein Autor oder ein Kommentar hinzugefügt werden),
  • Grafiken mit Alternativtext versehen,
  • Hyperlinks bearbeiten,
  • bevorzugt schwarz-weiß Kontraste nutzen (Bilder mit hohem Kontrastunterschied),
  • Schriftarten, wie Arial verwenden,
  • Einrücken ist mit der Tabulatortaste durchzuführen und Umbrüche müssen mit Strg+Enter erstellt werden,
  • die richtige Dokumentsprache (z. B. Deutsch) muss eingestellt sein,
  • Überprüfen der Barrierefreiheit („Datei“ dann “Auf Probleme überprüfen“ und dann „Barrierefreiheit überprüfen“),
  • eventuell das Dokument in PDF umwandeln (zur besseren Darstellung auf der Internetseite).

Im Folgenden gibt es eine Checkliste für die Erstellung von barrierefreien Dokumenten: Checkliste_barrierefreie_Dokumente

Barrierefreie Formulare

In der Regel können in Microsoft Word und in Adobe Acrobat DC Formulare erstellt werden. Deswegen sind die weiteren Informationen auf dem Dokument "Checkliste_barrierefreie_Dokumente" aufgebaut. Es gibt allerdings auch Formulare, die direkt im Webauftritt integriert sind oder eine andere Herkunftsgrundlage haben. Für alle Formulare gilt jedoch das Gleiche.

Formulare sind insbesondere dann barrierefrei, wenn:

  • sie klar strukturiert und aufgebaut sind.
  • sie eine Formularbeschriftung vermitteln, welche Eingabe vom Nutzer zu erwarten sind.
  • die Texte und/oder die Darstellungen für gleiche Funktionen  innerhalb einer Internetseite nicht variieren.
  • Pflichtfelder und Eingabefelder mit vorgegebenem Wertebereich textlich gekennzeichnet worden sind.
  • es kein Zeitlimit bei der Bearbeitung des Formulars gibt.
  • jedes Formular vollständig mit der Tastatur gut bedient werden kann.
  • vor Abschicken des Formulars die Möglichkeit erhalten, die eingegebenen Daten zu kontrollieren.

Im Folgenden gibt es eine Checkliste für barrierefreie Formulare: Checkliste_barrierefreie_Formulare

Für die Barrierefreiheitprüfung von PDF-Dokumenten nach der Universal Accessibility-Richtlinie (kurz UA, ist ein Substandard des PDF-Standards ISO 32000-1), gibt es das kostenfreies Tool PAC3 Tool.

 

Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT)

Der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie erinnert uns daran, dass Diversität und die Anerkennung aller Geschlechteridentitäten sowie die Akzeptanz verschiedener Beziehungsformen von großer gesellschaftlicher Bedeutung sind. Diese Themen sind nicht nur von persönlicher, sondern auch von institutioneller Relevanz für unsere TU Clausthal.

Die TU Clausthal beteiligt sich am 17. Mai am Internationalen Aktionstag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit, wie die Impressionen der letzten Jahre zeigen.Internationale Wochen gegen Rassismus
Gruppenfoto von internationalen Studierenden mit dem Schriftzug „TU Clausthal gegen Rassismus“

 

Deutscher Diversity Tag

Die Charta der Vielfalt e. V. ist Initiatorin des bundesweiten Deutschen Diversity-Tags, der zum 14. Mal am 19. Mai 2026 stattfand. Die TU Clausthal war 2020 erstmals dabei und setzte  über ihre Online-Medien ein Zeichen für Vielfalt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Deutschen Diversity-Tags.

 

Equal Pay Day
Der Equal Pay Day (EPD) ist der internationale Aktionstag für die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern.

Der Equal Pay Day markiert symbolisch den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied, der laut dem Statistischen Bundesamt in Deutschland aktuell 18 Prozent beträgt. Umgerechnet ergeben sich daraus 66 Tage, also neun Wochen und drei Tage.

Angenommen, Männer und Frauen bekämen den gleichen Stundenlohn: Dann läge der Equal Pay Day am Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten, während Männer schon seit dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden. Der nächste Equal Pay Day (EPD) ist am 27. Februar 2027.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Equal Pay Day.

 

Internationale Woche gegen Rassismus

Die Stiftung für Internationale Wochen gegen Rassismus plant und koordiniert die jährlichen UN-Wochen gegen Rassismus in Deutschland und fördert Modellprojekte zur Überwindung von Rassismus sowie zur Bekämpfung der Ausgrenzung von Minderheiten. Durch die Stiftung soll die Arbeit gegen Rassismus nachhaltig ausgebaut und über das gesamte Jahr hinweg fortgeführt werden.

Vom 8. bis 21. März 2025 will sich die TU Clausthal an den Internationalen Wochen gegen Rassismus unter dem Motto "Menschenwürde schützen" beteiligen. Bis dahin empfehlen wir den Podcast "Haltung zeigen" der Internationalen Wochen gegen Rassismus.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus.

Die Technische Universität Clausthal sieht Vielfalt und Heterogenität als Bereicherung für die Hochschule an, die Vielfalt ihrer Studierenden und Beschäftigten stellt ein großes innovatives Potential dar. Die TU Clausthal fördert diese Vielfalt sowie Chancengleichheit in der gesamten Hochschulkultur.

Seit Februar 2020 gilt die TU Clausthal als Unterzeichnerin der Charta der Vielfalt. Die Charta der Vielfalt ist eine Arbeitgeberinitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Ziel der Initiative ist es, die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Arbeitswelt in Deutschland voranzubringen. Organisationen sollen ein Arbeitsumfeld schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiter:innen sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.

Die Charta der Vielfalt bringt die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Diversity in der Arbeitswelt voran. Mit ihrem Beitritt hat sich die TU Clausthal die Selbstverpflichtung auferlegt, ein vorurteilsfreies und offenes Arbeitsumfeld zu sichern, was mit dieser Urkunde unterschrieben worden ist. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Homepage Charta der Vielfalt.

Stellungnahme zur gendersensiblen Sprache an der TU Clausthal

Gendersensible Sprache dient dazu, alle Geschlechter sichtbar zu machen und die Bildung falscher Verknüpfungen zu vermeiden. Die sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter ist der TU Clausthal ein wichtiges Anliegen. Von daher haben wir die Erarbeitung einer Empfehlung zur gendersensiblen Sprache an der TU Clausthal als Maßnahme ins Diversity-Audit aufgenommen.

Dieser Aufgabe hat sich die AG Barrierefreiheit angenommen und einen Entwurf der Stellungnahme zur gendersensiblen Sprache in Wort und Schrift in ihren Sitzungen zwischen März und September 2021 erarbeitet. Im November 2021 wurde der Entwurf der Stellungnahme zum Umgang mit gendersensibler Sprache an der TU Clausthal im vierten Workshop im Rahmen des Diversity-Audits vorgestellt und mit den Mitgliedern des Lenkungskreises diskutiert. Die Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge sind bei der Überarbeitung berücksichtigt worden.

Im nächsten Schritt wurden die zuständigen Gremien der Universität beteiligt. Die Stellungnahme wurde in der Senatskommission für Gleichstellung am 12.11.2021 befürwortet und am 12.01.2022 vom Präsidium sowie am 08.02.2022 vom Senat beschlossen.

Wesentliche Punkte der Stellungnahme zur gendersensiblen Sprache an der TU Clausthal sind:

  • Vermeidung des generischen Maskulinums
  • Möglichst neutrale bzw. geschlechtsunabhängige Formulierungen
  • Mindestens Verwendung der weiblichen und männlichen Form
  • Verwendung des Doppelpunktes als Genderzeichen, wenn diverse Geschlechtsidentitäten aufgenommen werden 

Diese Stellungnahme bezieht sich nicht auf wissenschaftliche Arbeiten und Prüfungsleistungen.

Die vollständige Stellungnahme zur gendersensiblen Sprache an der TU Clausthal finden Sie hier.