Mobiles Arbeiten & Telearbeit

An der TU Clausthal gibt es die Möglichkeit einen Teil seiner Arbeitsleistung von zu Hause aus zu erbringen. Folgende Optionen gibt es an der TU Clausthal:

Mobiles Arbeiten

Seit dem 01. Oktober 2021 gilt die Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten. Mobiles Arbeiten heißt, dass der/dem Arbeitnehmer:in kein dauerhaft eingerichteter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sondern dieser die Arbeit ortsunabhängig – im Betrieb, dem eigenen Zuhause oder einem anderen beliebigen Ort, vollbringt. Ziel der neuen Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten ist es, im Rahmen der Personal- und Organisationsentwicklung moderne und zukunftsorientierte Arbeitsformen an der TU Clausthal zu schaffen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, die Arbeitszufriedenheit zu steigern und die Motivation der Beschäftigten zu erhöhen.

Alles weitere und alle Dokumente finden Sie in der Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten an der TU Clausthal.

Alternierende Telearbeit

Alternierende Telearbeit bedeutet, dass Beschäftigte ihre individuelle Arbeitszeit teilweise zu Hause (häusliche Arbeitsstätte) und teilweise in der Dienststelle (betriebliche Arbeitsstätte) erbringen. Die Telearbeitenden werden dabei durch Geräte und Einrichtungen der dezentralen Informationsverarbeitungs- oder Kommunikationstechnik unterstützt. Die häusliche Arbeitsstätte ist online mit der Dienststelle verbunden.

Zielgruppe sind Beschäftigte aus der Verwaltung, den Fakultäten, und den zentralen Einrichtungen, die soziale oder organisatorische Gründe geltend machen können.

Im Verwaltungshandbuch der TU Clausthal finden Sie die Dienstvereinbarung zur Alternierenden Telearbeit.