Flexible Studiengestaltung (Teilzeitstudium)

Aus der Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums (TzO) vom 19.12.2017 geht hervor, dass ein Teilzeitstudium beantragt werden kann, wenn ein Vollzeitstudium durch die oder den Studierenden nicht absolviert werden kann.

Gründe dafür sind:

  1. Familientätigkeiten bezogen auf Erziehung von eigenen Kindern bis zum 18. Lebensjahr oder Pflege und Betreuung von kranken und hilfebedürftigen
  2. Familienangehörigen mit Zuordnung zu einem Pflegegrad;
  3. eigener Behinderung oder schwerwiegender, chronischer Erkrankung, die die Studierfähigkeit oder die zeitlichen Ressourcen so herabsetzen, dass ein ordnungsgemäßes Vollzeitstudium ausgeschlossen ist;
  4. herausragendem gesellschaftlichen und bürgerschaftlichem Engagement (u.a. Hochleistungssport, überregionale musische und künstlerische Aktivitäten,
  5. soziales, politisches oder gewerkschaftliches Engagement);
  6. Mitarbeit in Gremien der studentischen oder akademischen Selbstverwaltung;
  7. Erwerbstätigkeit im Umfang von mindestens 15 Stunden regelmäßiger Arbeitszeit pro Woche.

Der Antrag auf Aufnahme eines Teilzeitstudiums ist schriftlich unter Verwendung des Antrags zur Genehmigung eines Teilzeitstudiums, jeweils vor Beginn der Rückmeldefristen für das folgende Semester (siehe § 8 Absatz 1 Immatrikulationsordnung) im Studierendensekretariates einzureichen.

In der Allgemeinen Prüfungsordnung der Technischen Universität Clausthal  gibt es unter § 22 (Absatz 5 und 6) einen Passus zur Familienfreundlichkeit an der TU Clausthal mit entsprechendem Nachteilsausgleich für Studierende mit familiären Aufgaben. Bitte lassen Sie sich dazu bei der Studienberatung der TU Clausthal oder dem Familienservice beraten.