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Familie und Studium

Studierende der TU Clausthal können sich nach der Immatrikulationsordnung  §18 beurlauben lassen. Diese Auszeit vom Studium kann während Schwangerschaft, Mutterschutz oder Betreuung eines Kindes oder Pflege von nahen Angehörigen genutzt werden. Den aktuellen Antrag auf Beurlaubung können Sie über das Studienportal beim Studierendensekretariat stellen. 

Student:innen können ein Teilzeitstudium beantragen, wenn ein Vollzeitstudium aus wichtigen Gründen nicht absolviert werden kann. Dazu gehören die Erziehung von Kindern und Pflege von Angehörigen. 

In der Allgemeinen Prüfungsordnung der Technischen Universität Clausthal  gibt es unter § 22 (Absatz 5 und 6) einen Passus zur Familienfreundlichkeit an der TU Clausthal mit entsprechendem Nachteilsausgleich für Studierende mit familiären Aufgaben. Bitte lassen Sie sich dazu bei der Studienberatung der TU Clausthal oder dem Familienservice beraten.

Alle schwangeren Student:innen sind verpflichtet, der Universität ihre Schwangerschaft anzuzeigen. Wenden sich bitte an die Zentrale Studienberatung.