Gleichstellungsplan
Der Gleichstellungsplan der TU Clausthal ist ein zentrales Instrument der Hochschulentwicklung und Personalpolitik und daher integraler Bestandteil der Entwicklungs- und Strategieplanung der Universität.
Gemäß den §§ 15 und 16 des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) ist jede Dienststelle mit mindestens 50 Beschäftigten verpflichtet, einen Gleichstellungsplan zu erstellen. Die Geltungsdauer des Plans beträgt drei Jahre, nach deren Ablauf ein neuer Plan zu erarbeiten ist. Der vorliegende Gleichstellungsplan gilt für den Zeitraum von 2025 bis 2027 und erfüllt gleichzeitig die EU-Anforderungen für einen Gender Equality Plan (GEP).
Der Gleichstellungsplan ist fest in der Struktur der Universität verankert und wird durch die zuständigen Gremien der Hochschule behandelt. Die Kommission für Gleichstellung hat gemäß § 2 Abs. 2 der Ordnung zur Errichtung von Senatskommissionen die Aufgabe, den Gleichstellungsplan zu erarbeiten. Sie wird dabei von den zuständigen Institutionen der Hochschule unterstützt und die Gleichstellungsbeauftragte wird gemäß § 20 Abs. 1 Satz 3 NGG und § 42 Abs. 2 Satz 2 NHG in den Prozess einbezogen. Der Gleichstellungsplan muss gemäß § 41 Abs. 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) vom Senat im Einvernehmen mit dem Präsidium beschlossen werden.
Die bisherigen Gleichstellungspläne der TU Clausthal: