Gleichstellungsplan

Der Gleichstellungsplan ist ein Instrument der Hochschulentwicklung und gleichzeitig ein Teil der Personalpolitik. Von daher wird er regelmäßig mit in die Entwicklungs- und Strategieplanung der Universität integriert.

Nach §§ 15 und 16 des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) vom 09.12.2010 muss jede Dienststelle mit mindestens 50 Beschäftigten einen Gleichstellungsplan erstellen. Die Frist für die erstmalige Erstellung war der 31.12.2011. Die Geltungsdauer des Gleichstellungsplanes umfasst 3 Jahre, zum Ablauf ist ein neuer Plan zu erstellen. Nach § 41 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) beschließen Präsidium und Senat den Gleichstellungsplan. Somit wurden bereits drei Gleichstellungspläne (2010 bis 2012, 2013 bis 2015, 2016 bis 2018) an der TU Clausthal verabschiedet. Der aktuell vorliegende Gleichstellungsplan ist die vierte Fortschreibung und umfasst den Geltungszeitraum 2019 – 2021.