Aufgaben der Kommission für Gleichstellung

Nach §2 Abs. 2 der Ordnung zur Einrichtung der Senatskommissionen hat die Kommission für Gleichstellung die Aufgabe einen Gleichstellungsplan unter besonderer Berücksichtigung folgender Punkte zu erarbeiten:

  • die Vereinbarkeit von Familie und persönlicher Lebenssituation mit Studium/Beruf für Frauen und Männer zu erleichtern;
  • die Arbeitssituation für Frauen in allen Tätigkeitsfeldern zu verbessern;
  • den Anteil der Frauen in allen Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, zu erhöhen;
  • Forschung und Lehre anzuregen, die der Chancengleichheit von Frauen und Männern Rechnung trägt.

Die Kommission für Gleichstellung kann weitere gleichstellungsfördernde Maßnahmen initiieren.

Nach § 16 Abs. 6 der Grundordnung der TU Clausthal schlägt die Kommission für Gleichstellung dem Senat die hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte vor.