Gleichstellungskonzept
Die TUC hat sich aktiv an allen bisherigen Ausschreibungen des Professorinnenprogramms (PP I – PP III und PP 2030) beteiligt. Das Gleichstellungskonzept (PP I) und die sogenannte Dokumentation der Umsetzung des Konzeptes (PP II) erhielten positive Bewertungen vom Begutachtungsgremium. Im vorgesehenen Zeitraum des Programms konnte jedoch keine Wissenschaftlerin auf eine Regelprofessur berufen werden, wodurch die TUC keine Fördergelder abrufen konnte.
Dokumentation der Umsetzung des Konzeptes (PP II)
Das Gleichstellungszukunftskonzept (PPIII), das im Jahr 2019 eingereicht wurde, hat eine abschlägige Bewertung erhalten. Ein Grund dafür war laut den Gutachter:innen die fehlende Berufung von Professorinnen aus den PP I und II. Für die TUC war diese Entscheidung besonders bedauerlich, denn im MINT-Bereich erfordern Berufungen von Frauen besondere Anstrengungen. Zusätzliche Mittel für die Gleichstellungsarbeit wären dringend erforderlich, um geeignete Rahmenbedingungen für die Förderung von Frauen in einem Bereich, in dem Frauen stark unterrepräsentiert sind, zu schaffen.
Gleichstellungszukunftskonzept (PPIII)
Um den Bereich der Gleichstellung zu stärken und sichtbarer zu machen sowie seine Bedeutung für die TUC zu betonen, wurde auch vor dem Hintergrund der entgangenen Fördermittel für Erstberufungen von Frauen im PPI und PPII 2019 ein entsprechendes Ressort im Präsidium geschaffen und eine Vizepräsidentin für Gleichstellung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses gewählt. Die TUC hat seit 2018 alle Fortschritte im Bereich der Gleichstellungsarbeit aus eigener Kraft vorangetrieben, trotz begrenzter Ressourcen im Gleichstellungsbüro. Die erfolgreiche Teilnahme am Diversity-Audit des Stifterverbandes und die Zertifizierung seit 2023 unterstreichen das Engagement der TUC für Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion. Aufbauend auf diesen Erfahrungen und Fortschritten entstand das Gleichstellungskonzept für Parität (PP 2030).
Gleichstellungskonzept für Parität (PP 2030)
Die TU Clausthal hat sich im 2. Call des PP 2030 beworben. Die Entscheidung des Gutachter:innengremiums wird voraussichtlich im März 2025 bekanntgegeben.