durch die Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte ist grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. In Beratungsgesprächen kann sie Lösungsvorschläge bei Problemen anbieten, die/der Ratsuchende entscheidet aber auf jeden Fall selber, ob bzw. welche Schritte unternommen werden sollen.

Beratung aller TU-Angehörigen, insbesondere zu den Themen:

  • Benachteiligungen bzw. sexuelle Belästigungen für alle Studierenden und Beschäftigten der TU Clausthal
  • Karriereberatung für Frauen (u. a. Nachwuchswissenschaftlerinnen, Studentinnen)
  • Gleichstellungsaspekte in Forschungsanträgen (inklusive die forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG)
  • Diversity in Lehre