Flexibles Arbeiten
Teilzeit
Es gibt zeitlich nicht begrenzte und zeitlich begrenzte Teilzeit.
Die zeitlich begrenzte Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit ist z. B. im Rahmen der Elternzeit, der Brückenteilzeit oder der Pflegezeit möglich. Bitte lassen Sie sich dazu in der Personalabteilung, beim Personalrat oder beim Familienservice beraten.
Einen Überblick bietet die Broschüre Teilzeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Flexible Arbeitszeit
Die Arbeitszeiten an der TU Clausthal sind in einem Gleitzeitmodell geregelt. Die Dienstvereinbarung Arbeitszeit kommt den Bedürfnissen von Familien entgegen und ermöglicht mehr Flexibilität. Eine weitere Möglichkeit bei Rufbereitschaft oder Schichtarbeit ist die Einrichtung von Arbeitszeitkonten, was in der Dienstvereinbarung zur Einrichtung von Arbeitszeitkonten geregelt ist. Arbeitszeitkonten sind wichtige Hilfsmittel, um die Arbeitszeit flexibler zu gestalten.
Alternierende Telearbeit und mobiles Arbeiten
An der TU Clausthal gibt es die Möglichkeit einen Teil seiner Arbeitsleistung von zu Hause aus zu erbringen. Folgende Optionen gibt es an der TU Clausthal:
Alternierende Telearbeit bedeutet, dass Beschäftigte ihre individuelle Arbeitszeit teilweise zu Hause (häusliche Arbeitsstätte) und teilweise in der Dienststelle (betriebliche Arbeitsstätte) erbringen. Die Telearbeitenden werden dabei durch IT-Geräte der TU Clausthal unterstützt.
Mobile Arbeit ist die dienstliche Tätigkeit, die Beschäftigte grundsätzlich bis zu 30 Prozent bzw. nach Vereinbarung der Dienststelle mit dem Personalrat bis zu 50 Prozent erbringen.
Voraussetzungen und Verfahren finden Sie in der Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit und zum mobilen Arbeiten an der Technischen Universität Clausthal.