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Beurlaubung

An der TU Clausthal studierende Eltern können sich beurlauben lassen. Das bedeutet eine Auszeit vom Studium für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Laut Immatrikulationsordnung der TU Clausthal haben studierende Eltern das Recht auf Beurlaubung bei „Schwangerschaft, Mutterschutz oder Betreuung eines Kindes in Zeiten, in denen bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Erziehungsurlaub bestünde" (Immatrikulationsordnung  §9 Absatz 3).

Den aktuellen Antrag auf Beurlaubung können Sie über das Studienportal beim Studierendensekretariat stellen.