Anerkennung der Vaterschaft (bei nicht verheirateten Personen)
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt nicht mit der Mutter Ihres Kindes verheiratet sind, müssen Sie eine Vaterschaftsanerkennung abgeben, um rechtlich als Vater zu gelten.
Wo?
• bei der zuständigen Stelle (Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder Notar)
Wann?
• Vor oder nach der Geburt möglich (Persönliche Zustimmung der Mutter nötig)
Benötigte Unterlagen:
• Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden beider Eltern (Oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch)
• Personalausweise
• ggf. Geburtsurkunde des Kindes
• Zustimmung der Mutter, wenn diese nicht anwesend ist sein sollte
Weitere Informationen erhalten Sie im Familienportal.