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Antrag auf Elternzeit

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Jedes Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber. Ihre Elternzeit können Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Einen Teil davon können Sie auch im Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag nehmen.

Während der Elternzeit müssen die Eltern nicht arbeiten. Falls sie nicht berufstätig sind, erhalten sie auch keinen Lohn. Zum Ausgleich können Sie zum Beispiel Elterngeld beantragen. Eltern können jedoch, wenn sie das möchten, während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Bei gleichzeitiger Elternzeit können sie insgesamt 64 Wochenstunden (32 + 32) erwerbstätig sein. 

Das Arbeitsverhältnis bleibt während der gesamten Elternzeit bestehen. Ist sie abgelaufen, besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit lediglich ruht und mit dem Ende der Elternzeit wieder vollständig auflebt, ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen zu beschäftigen. Während der gesamten Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz.

Bei befristeten Verträgen von wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen gelten besondere Bedingungen bezüglich der Vertragsverlängerung:

Ist der Vertrag nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) befristet, verlängert sich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 die nach den Sätzen 1 und 2 „insgesamt zulässige Befristungsdauer bei der Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren um zwei Jahre je Kind“.

Bei Drittmittelprojekten gilt der Vertrag zwischen Drittmittelgeber:in und der TU Clausthal. Es muss geprüft werden, ob die Vertragslaufzeit verlängert werden kann. Dies ist in der Regel im jeweiligen Vertrag niedergeschrieben.

Im FAQ des Personalrats finden Sie wichtige Regelungen u.a. zur Befristung von Verträgen.

Wo wird der Antrag auf Elternzeit gestellt?

• Beim Arbeitgeber

Wann sollte der Antrag gestellt werden?

• Nach spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit (vor der Geburt des Kindes zählt der errechnete Geburtstermin als Beginn)

Benötigte Unterlagen:

• Antrag muss schriftlich erfolgen und eine Angabe über die Dauer der Elternzeit beinhalten

• bei der TU Clausthal: Antrag im Liquid Office unter Personal -> Sonstiges

 

Umfassende Informationen zur Elternzeit finden Sie im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und  in der Broschüre “Elternzeit und Elterngeld”.