Vergabe von Promotionsabschlussstipendien

Wer: immatrikulierte Doktorand:innen der TU Clausthal, die zugleich Mitglieder der Graduiertenakademie sind, nach vorheriger Beratung durch das Gleichstellungsbüro oder die Graduiertenakademie

Was: Vergabe von Promotionsabschlussstipendien

Antragsfristen: Zwei Mal jährlich, jeweils zum 31. März bzw. 30. September

Wo: TU Clausthal

Das Präsidium hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2020 die Richtlinie zur Vergabe von Promotionsabschlussstipendien an der TU Clausthal beschlossen.

Ziel dieses vom Gleichstellungsbüro und der Graduiertenakademie getragenen Förderprogramms ist es, Nachwuchswissenschaftler:innen, bei denen sich der Abschluss der Promotion aus familiären Gründen oder aus Gründen besonderer Härte verzögert hat, zu unterstützen.

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie im Verwaltungshandbuch der TU Clausthal.