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Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse

Während der Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung haben Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse Anspruch auf mutterschutzrechtliche Leistungen. 

Wo wird der Antrag gestellt?

• Bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse

Wann sollte der Antrag gestellt werden?

• Vor Beginn der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin)

Für den Antrag benötigten Sie folgende Unterlagen:

• „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ (Bescheinigung der gynäkologischen Praxis über die Schwangerschaft/ den Geburtstermin)

• Formular der Krankenversicherung (oft im digitalen Versichertenportal) oder formloser Brief