Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse
Während der Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung haben Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse Anspruch auf mutterschutzrechtliche Leistungen.
Wo wird der Antrag gestellt?
• Bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
Wann sollte der Antrag gestellt werden?
• Vor Beginn der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin)
Für den Antrag benötigten Sie folgende Unterlagen:
• „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ (Bescheinigung der gynäkologischen Praxis über die Schwangerschaft/ den Geburtstermin)
• Formular der Krankenversicherung (oft im digitalen Versichertenportal) oder formloser Brief