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Meldung der Schwangerschaft

Um gerade im Frühstadium der Schwangerschaft Ihr ungeborenes Kind und Sie schützen zu können, empfehlen wir, die Schwangerschaft so schnell wie möglich zu melden. 

Alle schwangeren Student:innen sind verpflichtet, der Universität ihre Schwangerschaft anzuzeigen. Wenden sich bitte an die Zentrale Studienberatung.

Schwangere Mitarbeiter:innen wenden sich bitte an ihre:n Vorgesetzte:n und ihre:n Personalsachbearbeiter:in. Die Meldung an die Personalabteilung können Sie folgendermaßen vornehmen:

  • persönlich nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme bei Ihrem Personalsachbearbeiter:in. Bitte bringen Sie zum Termin Ihren Mutterpass mit.
  • per E-Mail an die Personalsachbearbeiter:in, unter Zusendung einer Kopie des Mutterpasses (die Seite mit dem errechneten Geburtstermin).

Ihre:n zuständigen Personalsachbearbeiter:in sowie die Kontaktdaten finden Sie hier.

Auch Ihr/e Vorgesetzte:r erhält von der Personalabteilung ein Schreiben, in dem er über Ihre Schwangerschaft informiert wird. Sofort nach Bekanntwerden Ihrer Schwangerschaft muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, idealerweise mit Ihnen zusammen.