Familie und Beruf/Studium
Zur Unterstützung der Bedürfnisse von Eltern und Kinder auf dem Campus der TU Clausthal gibt es verschiedene Angebote der familienfreundlichen Infrastruktur.
Die TU Clausthal hat moderne und zukunftsorientierte Arbeitsformen geschaffen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, die Arbeitszufriedenheit zu steigern und die Motivation der Beschäftigten zu erhöhen. Mitarbeiter:innen der TU Clausthal haben verschiedene Möglichkeiten für flexibles Arbeiten, um ihren Aufgaben im Beruf und in der Familie nachzukommen.
Wissenschaftliche Mitarbeitende finden im FAQ des Personalrats wichtige Regelungen u.a. zur Arbeitszeit und zur Befristung von Verträgen.
Studierende der TU Clausthal können sich nach der Immatrikulationsordnung §18 beurlauben lassen. Diese Auszeit vom Studium kann während Schwangerschaft, Mutterschutz oder Betreuung eines Kindes oder Pflege von nahen Angehörigen genutzt werden. Den aktuellen Antrag auf Beurlaubung können Sie über das Studienportal beim Studierendensekretariat stellen.
Student:innen können ein Teilzeitstudium beantragen, wenn ein Vollzeitstudium aus wichtigen Gründen nicht absolviert werden kann. Dazu gehören die Erziehung von Kindern und Pflege von Angehörigen.
In der Allgemeinen Prüfungsordnung der Technischen Universität Clausthal gibt es unter § 22 (Absatz 5 und 6) einen Passus zur Familienfreundlichkeit an der TU Clausthal mit entsprechendem Nachteilsausgleich für Studierende mit familiären Aufgaben. Bitte lassen Sie sich dazu bei der Studienberatung der TU Clausthal oder dem Familienservice beraten.